AGB

ÜBER UNS / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio Oberländer GmbH (Auftragnehmer)
§ 1 Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen. Sie gelten
ohne wiederholte Bekanntgabe auch für künftige Lieferungen. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese
Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Andere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Abmachungen mit Angestellten und telefonische Bestellungen, sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von 14 Tagen.
Verbindlich ist ein Auftrag erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des
Auftrages kommen nur durch eine weitere Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung zustande. Gegenteilige
Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen. Rücktrittsrecht längstens 24 Stunden nach Auftragserteilung, jedoch nur, wenn der Versand noch nicht
erfolgt ist. Bei Artikeln mit Druck ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und
anderen Unterlagen behält sich der Auftragnehmer seine Eigentums-, Urheber- und sonstigen Leistungsschutzrechte vor.
Eine Weitergabe an Dritte ist von der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers abhängig. Sämtliche überlassenen
Unterlagen, insbesondere Skizzen, Entwürfe, Retuschen, fotografische Aufnahmen und Muster sind bei fehlender
Auftragserteilung dem Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Sofern der Auftraggeber einen Auftrag
erteilt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den angefallenen Aufwand gemäß Angebot dem Auftraggeber in Rechnung zu
stellen. Der Auftraggeber übernimmt die Garantie, dass keine Rechte Dritter den vom Auftragnehmer zu erbringenden
Leistungen entgegenstehen.

§ 3 Preise

Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten
Auftragsdaten unverändert bleiben. Auf Wunsch des Bestellers vorgenommene Leistungsänderungen nach Auftragsbestätigung
berechnet der Auftragnehmer gesondert. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zusätzlich gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Alle Preise werden in Euro angegeben. Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten sowie eventuell
anfallende Transaktionskosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

§ 4 Lieferung

Lieferfristen bzw. Liefertermine gelten stets als ungefähr, sofern nicht im Einzelfall die Verbindlichkeit
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei Angeboten mit Lieferkondition frei Haus gilt, wenn nicht anders
vereinbart, Lieferung frei Haus an eine Adresse innerhalb Deutschlands. Kosten für Expresszustellungen sind vom
Auftraggeber zu tragen. Fixterminvereinbarungen sind nur gültig, wenn dies bei Auftrag schriftlich vereinbart wird.
Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug, so ist ihm zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zu
gewähren. Teillieferungen behält sich der Auftragnehmer vor. Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, entbinden ihn von der Einhaltung vereinbarter
Lieferfristen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
Berechnet wird die gelieferte Menge. Rücksendungen von gelieferten Waren dürfen nur nach unserer vorherigen
schriftlichen Zustimmung und gemäß unseren erteilten Weisungen erfolgen. Leistungen, welche auf Kundenwunsch vor Ort
erbracht werden, können mit einer Fahrtpauschale oder Spesen berechnet werden.

§ 5 Gewährleistung

Mängelrügen sind unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, in
schriftlicher Form auf dem Wege der schnellsten Nachrichtenübermittlung mitzuteilen. Mängel, die innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden, erlöschen und die Ware gilt als genehmigt. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in
dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu
halten. Der Auftragnehmer leistet im Falle ordnungsgemäß erhobener Mängelrüge des Auftraggebers bei einem zu
vertretenden Mangel oder Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Ware Gewähr durch Ersatzlieferung für den
beanstandeten Teil der Ware. Ist der Auftragnehmer zur Ersatzlieferung nicht in der Lage oder schlägt diese aus
sonstigen Gründen fehl, stehen dem Auftraggeber die Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) zu. Für die Maßhaltigkeit und Haftfähigkeit von Filmen und fotografischen Schichten, im Laufe
der Zeit eintretende Veränderungen bei Farbstoffen in chemischen Schichten und für altersbedingte Zersetzung
chemischer Schichten wird keine Gewähr übernommen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken
oder Proofs und dem Auflagendruck. Für bedruckte Sonderanfertigungen (z.B. PVC-Planen, Banner, Klebeband) sind
eventuelle Farbabweichungen/Toleranzen in den Grundfarben z. B. in Trägermaterialien, in einem Maß von max. 5%
Abweichung der Farbtoleranz von Reklamationen ausgeschlossen. Jede Lieferung oder Teillieferung gilt hinsichtlich der
Gewährleistungsrechte oder Gewährleistungspflichten als selbständiges Geschäft. Aus etwaigen Mängeln bei einer (Teil-)
Lieferung können Rechtsfolgen für andere nicht hergeleitet werden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungszugang. Bei Zielüberschreitung berechnen wir gesetzliche Verzugszinsen.
Im Verzugsfall ist der Schuldner zum Ersatz aller anfallenden Inkasso- und Betreibungskosten verpflichtet. Alle
Rechnungen und Beträge sind in Euro zu zahlen. Für Überweisungen aus NON-EU-Ländern werden die aktuellen
Banktransaktionskosten weitergegeben. Bei neuen Geschäftsverbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Teillieferungen sind Teilgeschäfte und gelten als selbständiges Geschäft. Der Auftragnehmer ist daher berechtigt,
Teilrechnungen auszustellen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Weiterhin ist er berechtigt, für angefangene, aber noch
nicht beendete Aufträge eine Zwischenrechnung zu erteilen. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur nach
besonderer und vorheriger Vereinbarung akzeptiert.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren
im Eigentum des Auftragnehmers. Jede Zahlung des Auftraggebers wird immer auf die älteste noch nicht beglichene Schuld
angerechnet in der Weise, dass der Eigentumsübergang einer Ware erst nach Begleichung aller früheren Forderungen des
Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber stattfinden kann. Gegenansprüche irgendwelcher Art darf der Auftraggeber nur
nach Vereinbarung aufrechnen. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder
Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers nicht zulässig. Für Miet-Websiten gilt: Webseiten und
registrierte Domains der Studio Oberländer GmbH bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 8 Rücktritt

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung
zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gemacht worden oder objektive Gründe
hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche und Haftung bei Unvermögen, Verzug oder Unmöglichkeit wird auf die Höhe des Auftragsvolumens
beschränkt, soweit nicht vorsätzliches, unerlaubtes oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für
Folgeschäden.

§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrecht und Schadensersatz

Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass er bei Beauftragung selbst für die Einhaltung der Urheberrechte
verantwortlich ist (u. a. §§ 2, 16, 20, 23 und 53 UrhG). Der Auftraggeber versichert, entweder selbst Eigentümer der
archivierten Daten zu sein oder sich das Recht auf Vervielfältigung/Nutzung vom Eigentümer des geistigen Eigentums
eingeholt zu haben. Der Auftragnehmer ist lediglich ein externer Dienstleister, der im Auftrag handelt und für die
Inhalte der abgelegten Daten nicht verantwortlich ist. Eine generelle Überprüfung oder Kontrolle, ob der Auftraggeber
sich an das Urhebergesetz hält, findet nicht statt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter
frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten, insbesondere die Verletzung von Urheberrechten, von
Leistungsschutzrechten, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte entstehen. Erhebt ein Dritter
Ansprüche auf Dokumente, von denen er berechtigt oder unberechtigt behauptet, geistiger Urheber zu sein, steht es dem
Auftragnehmer frei, den Zugang zu diesen Daten für den Auftraggeber bis zur Klärung des Anspruches zu unterbinden. Der
Auftraggeber bleibt in diesem Fall gegenüber dem Auftragnehmer im vollen Umfang zur Gegenleistung verpflichtet. Der
Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der gespeicherten Daten selbst verantwortlich.
Aufwendungen, die der Auftragnehmer aufgrund rechtlich unzulässiger Inhalte der vom Auftraggeber übergebenen Daten
entstehen, hat der Auftraggeber gegenüber der dem Auftragnehmer in jedem Fall zu erstatten. Die Nutzungsrechte aller
gelieferten Grafiken, insbesondere von Logos und sonstigen vom Auftragnehmer gestalteten Objekten gehen bei
vollständiger Rechnungsbegleichung an den Auftraggeber über. Der Auftraggeber darf die gelieferten Objekte des
Auftragnehmers für seine eigene Zwecke verfremden und/ oder weiterbearbeiten. Werden durch bereitgestellte Unterlagen
seitens des Auftraggebers insbesondere durch Bilder, Grafiken und Texte die Rechte Dritter verletzt und der
Auftragnehmer dadurch rechtlich in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für die rechtlichen Folgen. Der
Auftragnehmer verwendet selbsterstellte Dokumente und Grafiken oder lizenzfreie Dokumente. Sollte in einem Auftrag
trotzdem eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird der Auftragnehmer diese entfernen oder mit dem jeweiligen
Urheberrechtsvermerk deklarieren.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsorte sind Wiesbaden und Frankfurt am Main. Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist für beide
Vertragspartner Wiesbaden. Für das Vertragsverhältnis gilt das Deutsche Recht.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB
hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 16. Juni 2023
Mit diesen AGB verlieren frühere Vereinbarungen ihre Gültigkeit.